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Pflegevertretung

Ersatzpflege/Verhinderungspflege

Die Pflegekasse zahlt eine Pauschale für Verhinderungspflege (§39 SGB XI), wenn Sie wegen Urlaubs, einer Erkrankung oder aus anderen Gründen, wie z. B. Familienfeier, Arzttermin etc., Ihren Angehörigen nicht pflegen können.

Hierfür steht ein Betrag von 1.612 € im Jahr zur Verfügung,

Sie können auch dafür gerne unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, wir beraten Sie gerne.

 

 

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Pflegevertretung:


Bei erstmaligem Anspruch muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.

Unsere Neuigkeiten

Ihr direkter Draht zu uns

Christine Geißer

Pflegedienstleitung

Christiansreuther Str. 25

95032 Hof

09281 / 815-7518