Pflegeberatungsbesuche
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz § 37 Abs. 3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuche) führen wir Pflegkontrollbesuche nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch.

Falls Sie eine Person pflegen und Pflegegeld erhalten, werden Sie von der Pflegekasse verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen mit einer anerkannten Einrichtung ein Beratungsgespräch zu führen.
Die Häufigkeit dieser Qualitätsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegegrad 1 - 3: halbjährlich
Pflegegrad 4 + 5: vierteljährlich
Es steht nicht die Kontrolle der pflegerischen Versorgung im Vordergrund, sondern die Hilfestellung und Beratung zur Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung.