Im Stiftungseigentum steht nach dem Stand vom 01.01.2008 folgender
Grundbesitz:
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Eigentümer |
Verwendung der Grundstücke |
Fläche m² |
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Hospitalstiftung Hof |
870 Erbbaurechte, (Eigenheime, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke, auch einige städtische Schulen …) |
819.190 |
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Pachtflächen (Acker, Grünland, Gärten, auch einige Spiel- und Sportplätze) |
1.405.966 |
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Wald |
6.023.042 |
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Heime, Wohnanlagen |
46.580 |
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Schülerheimstiftung |
5 Erbbaurechte |
4.512 |
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Von-Osten’sche Waisenhausstiftung |
33 Erbbaurechte (Siedlungen, Eigenheime) |
16.221 |
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Historisches Gebäude „Inkurabel“ |
698 |
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Pachtflächen Grünland, Gärten |
5.027 |
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Alumneumsstiftung
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8 Erbbaurechte (Eigentumswohnanlagen und Eigenheime) |
4.347 |
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Pachtgrundstücke Grünland, Gärten |
16.534 |
Bereits seit 1924 vergeben die Stiftungen Baugrundstücke im Erbbaurecht als langfristige und sichere Anlage des Stiftungsvermögens. Das Erbbaurecht, also die pachtweise Überlassung von Bauland, ist aber vor allem ein Instrument zur Förderung des Wohnungsbaus. Vielen Familien konnte damit zu einem Eigenheim verholfen werden, auch wenn der Kauf des Grundstücks ihre finanziellen Möglichkeiten überstiegen hätte.
Insofern ist das Erbbaurecht aktueller denn je. Daher hat die Hospitalstiftung Hof das Wohnbaugebiet Pfarrhofstraße baureif erschlossen und bietet dort Baugrundstücke in unterschiedlichen Größen an.
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Erbbaurecht? Wie steht es mit der Sicherheit, auch für nachfolgende
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