Kosten
Was ist als Eigenanteil bzw. als Zuzahlung zu entrichten?
A) Kosten der häuslichen Pflege („Grundpflege“) nach SGB XI (Pflegeversicherung)
Für die Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung sind Maximalbeträge festgesetzt. Die Pflegekasse staffelt diese Beträge nach der Einstufung in die Pflegegrade.
Es wird übernommen
bei Pflegegrad 1 reine Geldleistung von 125 €
bei Pflegegrad 2 bis max. 689 €
bei Pflegegrad 3 bis max. 1.298 €
bei Pflegegrad 4 bis max. 1.612 €
bei Pfleggrad 5 bis max. 1.995 €
In unserem ersten Beratungsgespräch werden wir über alle Kosten sprechen. Sie erhalten ein Angebot, wie hoch die monatlichen Kosten bei Ihren gewünschten Leistungen sind. Wir beraten Sie ausführlich und auch klar verständlich.
B) Kosten der häuslicher Krankenpflege („Behandlungspflege“) nach SGB V (Krankenversicherung)
Als Eigenanteil müssen für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr 10 Prozent der Pflegekosten selbst bezahlt werden. Darüber hinaus muss 10 € pro ärztlicher Verordnung als Zuzahlung entrichtet werden. Die restlichen Kosten trägt die Krankenversicherung. Auch hier stehen wir Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Postanschrift:
Ambulanter Pflegedienst gGmbH
der Hospitalstiftung Hof
Christiansreuther Str. 25
95032 Hof