Einstufung in die Pflegeversicherung
- Zuerst ist ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen.
- Der Antrag wird durch die Pflegekasse an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weitergeleitet.
- Ein Arzt oder eine Pflegefachkraft meldet sich zur Begutachtung an.
- Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes erfolgt in der Regel in der häuslichen Umgebung. In besonderen Fällen ist eine Schnelleinstufung nach Aktenlage möglich.
- Das Gutachten wird durch den Medizinischen Dienst erstellt und an die Pflegekasse weitergeleitet.
- Die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt letztendlich durch die Pflegekasse.
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im vorgenannten Sinne sind:
Im Bereich der Körperpflege:
Waschen, Duschen, Baden,
Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung.
Im Bereich der Ernährung:
Mundgerechtes Zubereiten
oder Aufnahme der Nahrung.
Im Bereich der Mobilität:
Selbstständiges Aufstehen
und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen
und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Im Bereich der Hauswirtschaft:
Einkaufen, Kochen,
Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche,
Beheizen.
Postanschrift:
Ambulanter Pflegedienst gGmbH
der Hospitalstiftung Hof
Christiansreuther Str. 25
95032 Hof