www.hospitalstiftung-hof.de, 06.02.2012
URL: http://www.hospitalstiftung-hof.de/deu/m1/vorstellung.html
Die Hospitalstiftung Hof ist damit die älteste noch bestehende Stiftung im Regierungsbezirk Oberfranken und reiht sich in die Reihe der ältesten Stiftungen in Bayern ein.
Rechtsform und Verwaltung
Die Hospitalstiftung ist eine rechtlich selbständige örtliche Stiftung des
öffentlichen Rechts mit Sitz in Hof. Sie wird verwaltet durch die Stadt Hof. An
ihrer Spitze steht somit der Oberbürgermeister der Stadt Hof. Ferner sind für
die Verwaltung der Stadtrat sowie der Stiftungsausschuss zuständig. Die
Hospitalstiftungsverwaltung selbst ist im Rathaus in der Klosterstraße 3
(Erdgeschoss und I. Stock) untergebracht.
Alleiniger Stiftungszweck ist
die Förderung der Altenhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht
durch die Errichtung und den Betrieb von Alten-, Altenwohn- und/oder
Pflegeheimen, die Errichtung und Vermietung von Wohnungen, die den Bedürfnissen
alter Menschen entsprechen (Altenwohnungen), die Errichtung und den Betrieb von
Altentagesstätten sowie durch Zuschüsse an Seniorenorganisationen.
Die Hospitalstiftung Hof verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Vermögen
Der Kern des Stiftungsvermögens besteht im umfangreichen Grundbesitz von derzeit rd. 858 Hektar (davon alleine rd. 600 ha Waldbesitz). Die Erträge der Hospitalstiftung werden in erster Linie aus dem umfangreichen Grundvermögen erwirtschaftet.
Nach den Vorschriften des Bayer. Stiftungsgesetzes ist das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Es ist von anderem Vermögen getrennt zu halten und sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Das Stiftungsvermögen darf unter keinem Vorwand dem Vermögen des Staates oder einer Gemeinde einverleibt werden. Der Ertrag des Stiftungsvermögens und etwaige Zuschüsse dürfen nur entsprechend dem Stiftungszweck verwendet werden. Stiftungsaufsichtsbehörde für die Hospitalstiftung Hof ist die Regierung von Oberfranken.
Aus diesem Grund werden auch die Haushalte der Hospitalstiftung sowie die Wirtschaftspläne der beiden von der Hospitalstiftung betriebenen Altenpflegeheime vom städtischen Haushalt getrennt verwaltet.
Zustiftungen zur Hospitalstiftung sind zulässig und mit der „Erna-Weidner-Zustiftung“ bereits in einem Fall erfolgt.
Einrichtungen
In Erfüllung des satzungsgemäßen Stiftungszweckes betreibt die Hospitalstiftung insbesondere folgende Einrichtungen:
Die Hospitalstiftung verfügt somit über 146 Heimplätze in zwei Altenpflegeheimen und 267 Wohneinheiten in 8 Wohnanlagen.
Darüber hinaus verfügt die Hospitalstiftung noch über weitere Gebäude, wie z.B. die Anwesen Hospitalkonvent, Museum Bayer. Vogtland, Stadtarchiv, Gemeinderäume und Pfarramt der Hospitalkirche, Reinhart-Cabinett etc.
Veranstaltungen
Die Hospitalstiftung führt eigene Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in den beiden Altenpflegeheimen sowie in den drei Altentagesstätten durch (z.B. Konzerte, Ausflugsfahrten sowie Vorträge) und beschäftigt zudem eine Seniorenbetreuerin.
Förderungen
Die Hospitalstiftung Hof erfüllt ihren Stiftungszweck außerdem durch die Förderung von Altenclubs und Seniorenkreise sowie der Altenbegegnungsstätte St. Lorenz.
Personal
Die Hospitalstiftung Hof ist mit derzeit rd. 140 Beschäftigten ein bedeutender Arbeitgeber in der Stadt Hof. Nicht zuletzt verfügt die Hospitalstiftung Hof auch über Auszubildende in der Altenpflege.